AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1    Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Käufern, wenn nicht Abweichungen
  
   schriftlich bestätigt werden.

1.2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich.

 

2    Vertragsabschluss

2.1 Jede Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden ist. Telefonische Abmachungen haben nur im Falle
        schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit.

 

3    Zahlung, Zahlungsverzug

3.1 Bei Auftragserteilung werden 50% innerhalb 7 Tagen, ohne Abzüge fällig. Restbetrag bei Abholung, Fertigstellung, Montage innerhalb

      7 Tagen ohne Abzüge.

3.2 Zahlungsverzug berechtigt die Lieferfirma nach erfolgter Mahnung mit Nachfristsetzung zur Erhebung eines Verzugszinses von 8%.

3.3 Mehrleistungen innerhalb des Auftrags werden zu unseren festgelegten Stundensätzen berechnet.

 

4    Lieferung, Lieferverzug, Unmöglichkeit
4.1 Wir sind bemüht, die von uns vorgesehene Lieferzeit einzuhalten; sie ist jedoch in allen Fällen unverbindlich, es sei denn, es sind Fixtermine

       vereinbart.
4.2 Höhere Gewalt entbindet uns für die Dauer des Hindernisses von der Vertragserfüllung. Ist eine Beseitigung innerhalb von drei Monaten nicht

       möglich, sind beide Teile berechtigt schadenersatzfrei vom Vertrag zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Unfälle,

       Streiks, Energie -und Rohstoffmangel, behördliche Verfügungen, Verkehrsstörungen, von uns nicht vorhersehbarer Verzug oder

       Ausfall /  Insolvenz unserer  Vorlieferanten.
4.3  Ein Rücktrittsrecht wird der Lieferfirma ferner zugestanden, wenn der Besteller über seine Person oder Kreditwürdigkeit bedingenden

        Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, seine Zahlung einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs - oder Vergleichsverfahren beantragt

         wird.

 

5    Gewährleistungsansprüche
5.1 Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers beschränken sich auf die Nachbesserung, wobei die Lieferfirma berechtigt ist, statt

       nachzubessern eine Ersatzsache gleicher Art und Güte zu liefern. Wird die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verzögert, unterbleibt sie oder

       mißlingt sie, so hat der Besteller nach seiner Wahl das recht, Herabsetzung oder Vergütung zu verlangen (Minderung) oder vom Vertrag

       zurückzutreten (Wandlung).
5.2  Die Lieferfirma haftet hinsichtlich der Montage für unmittelbare Schäden sowie Folgeschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des

        Montagepersonals. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferfirma und deren Montagepersonal auf etwaige in den Wänden verlaufende

        Versorgungsleitungen (Wasser-, Gas- und Elektroinstallationen) hinzuweisen.
5.3 Handelsübliche Farb -und Maserungsabweichungen bei Holz und Stein -Oberflächen und zumutbare Abweichungen, die den Fortschritt dienen

        bzw. zumutbare Abweichungen hinsichtlich Farbe sowie Holz, Stein und Stoffstruktur zu früher gelieferten Waren bleiben vorbehalten.

 

6    Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche. Der Käufer hat die

       unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln, instand zu halten und den Lieferanten Beschädigung oder

       Abhandenkommen unverzüglich zu unterrichten.

 

7    Erfüllungsort, Gerichtsstand
7.1 Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.
7.2 Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen

       Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtslichen Sondervermögen vereinbaren wir das für unseren Sitz zuständige Gericht.     

 

Sollte eine dieser Klauseln rechtsungültig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt.